Familienrecht
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keine Bindung an den Familienbeihilfenbescheid betreffend Studienfortschritt

Der Bescheid über die Gewährung der Familienbeihilfe hat keine Bindungswirkung dahin, dass im gerichtlichen Unterhaltsverfahren jedenfalls vom Vorliegen der Voraussetzung, dass das Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben wird, ausgegangen werden müsste (OGH 1995/11/08, 7 Ob 625/95).
Praxistipp: eigentlich müsste man es realistisch umgekehrt formulieren. Wenn keine FBH mehr ausbezahlt wird, dann besteht eine reale Chance /Gefahr die Unterhaltsverpflichtung zu bestreiten / zu verlieren.
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